Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ballettschule & Musikschule Essen - Margarethenhöhe haben folgenden Inhalt:
- Das Ballett- / Musikschuljahr ist in Kurse von jeweils zwei Semestern (1. März - 31. Aug. / 1. Sep. - 28. Feb.) eingeteilt. Der Einstieg ist jederzeit möglich. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
- Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend, wenn nicht sechs Wochen vor Semesterende schriftlich gekündigt wird. Die ersten vier Wochen gelten als Probezeit.
- Die Beiträge können nur zum Beginn eines neuen Semesters erhöht werden.Während der Schulferien des Landes NRW und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Sommerferien beginnen mit dem letzten Schultag. Bei Verhinderung seitens der Ballettschule wird der Unterricht nachträglich erteilt oder rückvergütet. Die Musikschule garantiert 35 Jahreswochenstunden. Bei einer geringeren Zahl wird der Unterricht nachträglich erteilt oder rückvergütet. Vom Teilnehmer versäumte Stunden gelten als erteilt und werden nicht nachgeholt.
- Die Ballettschule/ Musikschule haftet nur im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei deliktischen Schadensersatzansprüchen haftet die Musikschule nur für eigenes grobes Verschulden.
- Sind oder werden einzelne Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die anderen Bestimmungen unberührt. Nebenabreden müssen schriftlich fixiert werden, sie sind sonst ungültig. Für mitgebrachte Kleidung und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Gerichtsstand ist Essen